Zum Hauptinhalt springen
GAEB-Qualität und Künstliche Intelligenz – regelbasierte Prüfung statt Wahrscheinlichkeit

GAEB-Qualität in Zeiten von KI: Warum „wahrscheinlich richtig“ nicht ausreicht

Manuel Pieke 10. April 2026 4 Min. Lesedauer

Künstliche Intelligenz hält mit hoher Geschwindigkeit Einzug in die Erstellung von Leistungsverzeichnissen. Texte werden generiert, Positionen strukturiert, Inhalte kombiniert – oft schneller und komfortabler als je zuvor. Auch im GAEB-Umfeld kommen KI-gestützte Werkzeuge zunehmend zum Einsatz.

Doch genau hier entsteht ein gefährliches Missverständnis:

Im GAEB-Datenaustausch reicht „wahrscheinlich richtig“ nicht aus.

Nicht, weil KI ungeeignet wäre – sondern weil GAEB-Qualität anderen Regeln folgt als probabilistische Systeme.

Fachlicher Inhalt bleibt Verantwortung des Ausschreibenden

Ein zentraler Punkt muss vorab klar benannt werden: Der fachliche Inhalt eines Leistungsverzeichnisses liegt immer in der Verantwortung des Ausschreibenden.

Weder KI-Systeme noch Prüfwerkzeuge entscheiden darüber:

  • was ausgeschrieben wird,
  • wie Leistungen fachlich zu beschreiben sind,
  • oder ob eine Leistung inhaltlich richtig, vollständig oder sinnvoll ist.

Diese Verantwortung kann und darf nicht automatisiert abgegeben werden.

Was jedoch geprüft werden kann – und muss – ist etwas anderes:

Ob eine GAEB-Datei den formalen und fachlichen Regeln des GAEB-Datenaustauschs entspricht.

KI liefert Inhalte – aber keine Regelkonformität

KI-Systeme arbeiten probabilistisch. Sie erzeugen Inhalte, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit plausibel erscheinen. In vielen Bereichen ist das vollkommen ausreichend.

Der GAEB-Datenaustausch folgt jedoch keinem Wahrscheinlichkeitsmodell, sondern einem regelbasierten Austauschstandard.

Die entscheidende Unterscheidung lautet daher:

  • Inhaltlich-fachliche Verantwortung → liegt beim Ausschreibenden
  • Regelkonformität im GAEB-Datenaustausch → ist prüfbar

KI kann Inhalte vorschlagen. Sie kann jedoch nicht garantieren, dass diese Inhalte:

  • zur gewählten Austauschphase passen,
  • regelkonform strukturiert sind,
  • zulässige Kombinationen einhalten,
  • oder keine GAEB-fremden Inhalte enthalten.

Warum 85 % Korrektheit im GAEB wertlos sind

Im GAEB-Datenaustausch ist Korrektheit nicht graduell, sondern absolut:

  • Eine Datei ist GAEB-konform – oder sie ist es nicht.
  • Ein Angebot ist wertbar – oder es wird ausgeschlossen.
  • Eine Ausschreibung ist regelkonform – oder angreifbar.

Es gibt keinen „fast richtig”-Status.

Ein einzelner Verstoß gegen eine GAEB-Fachregel kann ausreichen, um:

  • eine GAEB-Datei nicht ordnungsgemäß verarbeitbar zu machen,
  • Gleichbehandlung zu gefährden,
  • Angebote formal auszuschließen,
  • oder Risiken für Vergabestellen zu erzeugen.

Genau deshalb ist eine rein probabilistische Erzeugung von GAEB-Dateien ohne nachgelagerte Regelprüfung hochriskant.

Die Rolle der GAEB-Prüfung – und was sie bewusst nicht tut

Eine Prüfung durch den GAEB Gutachter verfolgt ein klar umrissenes Ziel:

Prüfung der Datei gegen GAEB-Fachregeln – nicht Bewertung des fachlichen Inhalts.

Konkret bedeutet das:

  • Es wird nicht bewertet, ob eine Leistung fachlich sinnvoll ist.
  • Es wird nicht entschieden, ob eine Position inhaltlich korrekt ist.
  • Es wird nicht interpretiert, was ausgeschrieben „gemeint” war.

Geprüft wird ausschließlich:

  • ob die Datei den GAEB-Regelungen entspricht,
  • ob Inhalte in der jeweiligen Austauschphase zulässig sind,
  • ob Strukturen, Kombinationen und Angaben regelkonform sind,
  • ob GAEB-fremde Inhalte enthalten sind,
  • ob typische formale und fachliche Fehler im Datenaustausch vorliegen.

Diese Prüfung ist unabhängig von der Herkunft der Inhalte – ob sie manuell, mit AVA-Software oder KI-gestützt erstellt wurden.

Wenn KI-Inhalte ungeprüft übernommen werden

In der Praxis zeigt sich zunehmend folgendes Muster:

  1. Inhalte eines Leistungsverzeichnisses werden KI-gestützt erstellt oder ergänzt.
  2. Die Texte werden in ein AVA-System übernommen.
  3. Der GAEB-Export ist technisch schema-konform.
  4. Ein einfacher Check meldet „keine Fehler”.

Erst später wird sichtbar:

  • Inhalte sind in der Austauschphase unzulässig.
  • Pflichtangaben fehlen im GAEB-Kontext.
  • Strukturen werden unterschiedlich interpretiert.
  • Rückfragen, Nachforderungen oder formale Beanstandungen entstehen.

Das Problem liegt nicht in der KI – sondern darin, dass regelbasierte GAEB-Prüfung mit Inhaltsverantwortung verwechselt wurde.

Warum KI eine zusätzliche Prüfung erfordert

Je leichter Inhalte erzeugt werden können, desto wichtiger wird die Frage:

Entspricht das Ergebnis den verbindlichen Regeln des GAEB-Datenaustauschs?

KI erhöht die Geschwindigkeit – sie reduziert jedoch nicht die Normativität des GAEB. Im Gegenteil:

  • Mehr Automatisierung → höheres Risiko unbeabsichtigter Regelverstöße
  • Mehr Geschwindigkeit → weniger manuelle Kontrolle
  • Mehr Komfort → größere Scheinsicherheit

Deshalb gilt:

Je stärker KI eingesetzt wird, desto unverzichtbarer wird eine neutrale, regelbasierte Prüfung.

Fazit: KI unterstützt – GAEB-Regeln entscheiden

KI kann ein wertvolles Werkzeug sein, um Inhalte schneller zu erstellen, Entwürfe zu strukturieren und Varianten zu entwickeln. Sie ersetzt jedoch keine GAEB-Fachregeln und keine Verantwortung.

Der fachliche Inhalt eines Leistungsverzeichnisses bleibt Aufgabe des Ausschreibenden. Die Prüfung der GAEB-Konformität stellt sicher, dass diese Inhalte regelkonform, eindeutig und für alle Beteiligten gleich nutzbar übermittelt werden.

Oder kurz gesagt:

KI darf unterstützen – aber GAEB verlangt Verlässlichkeit, keine Wahrscheinlichkeit.


Über den Autor

Manuel Pieke

Manuel Pieke ist Geschäftsführer der anouri GmbH, Software Architekt und Experte für Microsoft 365, Azure und Digitalisierung in der Bau- und Vergabepraxis.

LinkedIn Profil