GAEB-Qualität in Zeiten von KI: Warum „wahrscheinlich richtig“ nicht ausreicht
Künstliche Intelligenz hält mit hoher Geschwindigkeit Einzug in die Erstellung von Leistungsverzeichnissen. Texte werden generiert, Positionen strukturiert, Inhalte kombiniert – oft schneller und komfortabler als je zuvor. Auch im GAEB-Umfeld kommen KI-gestützte Werkzeuge zunehmend zum Einsatz.
Doch genau hier entsteht ein gefährliches Missverständnis:
Im GAEB-Datenaustausch reicht „wahrscheinlich richtig“ nicht aus.
Nicht, weil KI ungeeignet wäre – sondern weil GAEB-Qualität anderen Regeln folgt als probabilistische Systeme.
Fachlicher Inhalt bleibt Verantwortung des Ausschreibenden
Ein zentraler Punkt muss vorab klar benannt werden: Der fachliche Inhalt eines Leistungsverzeichnisses liegt immer in der Verantwortung des Ausschreibenden.
Weder KI-Systeme noch Prüfwerkzeuge entscheiden darüber:
- was ausgeschrieben wird,
- wie Leistungen fachlich zu beschreiben sind,
- oder ob eine Leistung inhaltlich richtig, vollständig oder sinnvoll ist.
Diese Verantwortung kann und darf nicht automatisiert abgegeben werden.
Was jedoch geprüft werden kann – und muss – ist etwas anderes:
Ob eine GAEB-Datei den formalen und fachlichen Regeln des GAEB-Datenaustauschs entspricht.
KI liefert Inhalte – aber keine Regelkonformität
KI-Systeme arbeiten probabilistisch. Sie erzeugen Inhalte, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit plausibel erscheinen. In vielen Bereichen ist das vollkommen ausreichend.
Der GAEB-Datenaustausch folgt jedoch keinem Wahrscheinlichkeitsmodell, sondern einem regelbasierten Austauschstandard.
Die entscheidende Unterscheidung lautet daher:
- Inhaltlich-fachliche Verantwortung → liegt beim Ausschreibenden
- Regelkonformität im GAEB-Datenaustausch → ist prüfbar
KI kann Inhalte vorschlagen. Sie kann jedoch nicht garantieren, dass diese Inhalte:
- zur gewählten Austauschphase passen,
- regelkonform strukturiert sind,
- zulässige Kombinationen einhalten,
- oder keine GAEB-fremden Inhalte enthalten.
Warum 85 % Korrektheit im GAEB wertlos sind
Im GAEB-Datenaustausch ist Korrektheit nicht graduell, sondern absolut:
- Eine Datei ist GAEB-konform – oder sie ist es nicht.
- Ein Angebot ist wertbar – oder es wird ausgeschlossen.
- Eine Ausschreibung ist regelkonform – oder angreifbar.
Es gibt keinen „fast richtig”-Status.
Ein einzelner Verstoß gegen eine GAEB-Fachregel kann ausreichen, um:
- eine GAEB-Datei nicht ordnungsgemäß verarbeitbar zu machen,
- Gleichbehandlung zu gefährden,
- Angebote formal auszuschließen,
- oder Risiken für Vergabestellen zu erzeugen.
Genau deshalb ist eine rein probabilistische Erzeugung von GAEB-Dateien ohne nachgelagerte Regelprüfung hochriskant.
Die Rolle der GAEB-Prüfung – und was sie bewusst nicht tut
Eine Prüfung durch den GAEB Gutachter verfolgt ein klar umrissenes Ziel:
Prüfung der Datei gegen GAEB-Fachregeln – nicht Bewertung des fachlichen Inhalts.
Konkret bedeutet das:
- Es wird nicht bewertet, ob eine Leistung fachlich sinnvoll ist.
- Es wird nicht entschieden, ob eine Position inhaltlich korrekt ist.
- Es wird nicht interpretiert, was ausgeschrieben „gemeint” war.
Geprüft wird ausschließlich:
- ob die Datei den GAEB-Regelungen entspricht,
- ob Inhalte in der jeweiligen Austauschphase zulässig sind,
- ob Strukturen, Kombinationen und Angaben regelkonform sind,
- ob GAEB-fremde Inhalte enthalten sind,
- ob typische formale und fachliche Fehler im Datenaustausch vorliegen.
Diese Prüfung ist unabhängig von der Herkunft der Inhalte – ob sie manuell, mit AVA-Software oder KI-gestützt erstellt wurden.
Wenn KI-Inhalte ungeprüft übernommen werden
In der Praxis zeigt sich zunehmend folgendes Muster:
- Inhalte eines Leistungsverzeichnisses werden KI-gestützt erstellt oder ergänzt.
- Die Texte werden in ein AVA-System übernommen.
- Der GAEB-Export ist technisch schema-konform.
- Ein einfacher Check meldet „keine Fehler”.
Erst später wird sichtbar:
- Inhalte sind in der Austauschphase unzulässig.
- Pflichtangaben fehlen im GAEB-Kontext.
- Strukturen werden unterschiedlich interpretiert.
- Rückfragen, Nachforderungen oder formale Beanstandungen entstehen.
Das Problem liegt nicht in der KI – sondern darin, dass regelbasierte GAEB-Prüfung mit Inhaltsverantwortung verwechselt wurde.
Warum KI eine zusätzliche Prüfung erfordert
Je leichter Inhalte erzeugt werden können, desto wichtiger wird die Frage:
Entspricht das Ergebnis den verbindlichen Regeln des GAEB-Datenaustauschs?
KI erhöht die Geschwindigkeit – sie reduziert jedoch nicht die Normativität des GAEB. Im Gegenteil:
- Mehr Automatisierung → höheres Risiko unbeabsichtigter Regelverstöße
- Mehr Geschwindigkeit → weniger manuelle Kontrolle
- Mehr Komfort → größere Scheinsicherheit
Deshalb gilt:
Je stärker KI eingesetzt wird, desto unverzichtbarer wird eine neutrale, regelbasierte Prüfung.
Fazit: KI unterstützt – GAEB-Regeln entscheiden
KI kann ein wertvolles Werkzeug sein, um Inhalte schneller zu erstellen, Entwürfe zu strukturieren und Varianten zu entwickeln. Sie ersetzt jedoch keine GAEB-Fachregeln und keine Verantwortung.
Der fachliche Inhalt eines Leistungsverzeichnisses bleibt Aufgabe des Ausschreibenden. Die Prüfung der GAEB-Konformität stellt sicher, dass diese Inhalte regelkonform, eindeutig und für alle Beteiligten gleich nutzbar übermittelt werden.
Oder kurz gesagt:
KI darf unterstützen – aber GAEB verlangt Verlässlichkeit, keine Wahrscheinlichkeit.
Über den Autor
Manuel Pieke ist Geschäftsführer der anouri GmbH, Software Architekt und Experte für Microsoft 365, Azure und Digitalisierung in der Bau- und Vergabepraxis.
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