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Fehlerfreie Leistungsverzeichnisse sind kein Zufall.

GAEB Gutachter prüft Ihre GAEB-Leistungsverzeichnisse technisch und nach GAEB-Fachregeln der Austauschdatei - bevor sie an Auftraggeber oder Vergabestellen übergehen.

Planungs- und Ingenieurbüros tragen eine besondere Verantwortung für die Qualität von Leistungsverzeichnissen. Fehlerhafte GAEB-Dateien führen zu Rückfragen, Korrekturschleifen oder verzögerten Vergabeverfahren. GAEB Gutachter unterstützt Sie als digitale Prüfinstanz vor der Übergabe.

Zielgruppe Planungs- und Ingenieurbueros

Typische Herausforderungen für Planer

In der Praxis entstehen Fehler nicht durch Unwissen, sondern durch Komplexität: umfangreiche Leistungsverzeichnisse, unterschiedliche AVA-Systeme und enge Termine erhöhen das Risiko.

Formale Unstimmigkeiten

Fehlende Pflichtfelder, falsche Datenphasen oder inkonsistente Strukturen erschweren die Weiterverarbeitung durch Vergabestellen und Bieter.

Rückfragen und Nachbearbeitung

Unklare oder fehlerhafte GAEB-Dateien führen zu Bieterfragen, Vertrauensverlust beim Auftraggeber und zusätzlichem Aufwand im Projekt.

Der digitale Prüfingenieur für Ihre GAEB-Dateien

GAEB Gutachter wird vor der Übergabe eines Leistungsverzeichnisses eingesetzt. Er prüft GAEB-Dateien unabhängig vom verwendeten AVA-System und liefert eine objektive Qualitätsbewertung - dokumentiert in nachvollziehbaren Prüfberichten.

Konkrete Vorteile für Planer

Qualitativ saubere Übergaben - Leistungsverzeichnisse werden vorab auf formale Stimmigkeit und Konformität zu den GAEB-Fachregeln der Austauschdatei geprüft

Weniger Rückfragen von Bietern - Eindeutige, regelkonforme GAEB-Dateien reduzieren Klärungsbedarf im Vergabeverfahren

Professioneller Qualitätsnachweis - Das Prüf-Gutachten dokumentiert die Qualität Ihrer Arbeit gegenüber Auftraggebern

AVA-unabhängig - Egal welches AVA-System eingesetzt wird, die Prüfung erfolgt neutral und regelbasiert

Unterstützung von QM-Prozessen - Ideal als Bestandteil interner Qualitätssicherung oder zur Vorbereitung von Audits

Typischer Planer-Use-Case: Qualitätsprüfung vor Übergabe an den Auftraggeber

  1. Erstellung des Leistungsverzeichnisses (z. B. GAEB X81 / X83)
  2. Export der GAEB-Datei im AVA-System
  3. Upload der Datei in den GAEB Gutachter
  4. Prüfung: technische Korrektheit (XML, Schema, Struktur)
  5. Prüfung: Konformität zu den GAEB-Fachregeln der Austauschdatei
  6. Ergebnis: in Ordnung oder nicht in Ordnung plus Prüfbericht

Der Auftraggeber erhält ein nachweislich geprüftes Leistungsverzeichnis.

Warum AVA-Exporte allein nicht genügen

AVA-konform heißt nicht automatisch GAEB-fehlerfrei.

AVA-Programme unterstützen bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen, ersetzen jedoch keine unabhängige Qualitätsprüfung. GAEB Gutachter prüft zusätzliche technische Regeln und GAEB-Fachregeln der Austauschdatei, die über den reinen Export hinausgehen.

Einsatz und Betrieb

Nutzung als Cloud-Lösung oder lokal (On-Premises)

Keine Änderung bestehender AVA-Workflows notwendig

Schnelle Ergebnisse auch bei umfangreichen Leistungsverzeichnissen

Archivierung der Prüfergebnisse zur Langzeitdokumentation möglich

Liefern Sie Leistungsverzeichnisse ab, die Bestand haben.

Reduzieren Sie Rückfragen, Korrekturen und Projektverzögerungen durch eine unabhängige Prüfung Ihrer GAEB-Dateien.

GAEB-Leistungsverzeichnis jetzt prüfen