Häufig gestellte Fragen zum GAEB Gutachter
Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um den GAEB Gutachter.
Allgemein
Was ist der GAEB Gutachter? +
Der GAEB Gutachter ist eine unabhängige Prüfinstanz für GAEB-Dateien. Er prüft GAEB-Dateien technisch und anhand der GAEB-Fachregeln der Austauschdatei und bewertet sie eindeutig als in Ordnung oder nicht in Ordnung - inklusive nachvollziehbarem Gutachten.
Worin unterscheidet sich der GAEB Gutachter von einfachen GAEB-Checks? +
Einfache GAEB-Checks prüfen in der Regel nur wohlgeformtes XML und grundlegende Schema-Konformität. Der GAEB Gutachter prüft zusätzlich GAEB-Fachregeln der Austauschdatei, Datenphasenlogik und formale Regelverstöße - genau dort, wo in Vergabeverfahren reale Risiken entstehen.
Ersetzt der GAEB Gutachter meine AVA-Software? +
Nein. Der GAEB Gutachter ersetzt kein AVA- oder Kalkulationssystem, sondern ergänzt es. AVA-Systeme erstellen GAEB-Dateien. Der GAEB Gutachter prüft diese unabhängig und neutral als zweite Instanz.
Für Vergabestellen und Auftraggeber
Warum sollte eine Vergabestelle GAEB-Dateien vor der Veröffentlichung prüfen? +
Fehlerhafte GAEB-Ausschreibungen führen häufig zu Bieterfragen, Verzögerungen, Nachforderungen, formalen Rügen oder Nachprüfungsverfahren. Eine Vorab-Prüfung reduziert diese Risiken deutlich.
Prüft der GAEB Gutachter die VOB oder vergaberechtliche Inhalte? +
Nein. Der GAEB Gutachter prüft keine juristische Bewertung und liefert keine Rechtssicherheit. Er prüft die formale GAEB-Konformität sowie die GAEB-Fachregeln der Austauschdatei. Die Verantwortung für vergaberechtliche Entscheidungen bleibt bei der Vergabestelle.
Können GAEB-fremde Inhalte erkannt werden? +
Ja. Der GAEB Gutachter erkennt Inhalte, die nicht Teil des GAEB-Standards sind, z.B. proprietäre Zusatzfelder aus AVA-Systemen. Diese können von anderen Systemen nicht angezeigt werden oder zu Ungleichbehandlung von Bietern führen.
Für Bauunternehmen
Warum kann ein formal korrektes Angebot trotzdem ausgeschlossen werden? +
Weil formal korrekt nicht automatisch vergabefähig heißt. Beispiele sind fehlende Pflichtangaben oder falsche Datenphasen. Der GAEB Gutachter erkennt solche Probleme vor der Abgabe.
Reicht der Export aus meinem AVA-System nicht aus? +
AVA-Systeme helfen bei der Erstellung, übernehmen jedoch keine neutrale Qualitätsprüfung. Der GAEB Gutachter prüft unabhängig vom AVA-Hersteller - als zusätzliche Absicherung.
Erhalte ich eine klare Aussage oder nur Fehlermeldungen? +
Sie erhalten eine klare Gesamtbewertung: in Ordnung oder nicht in Ordnung. Zusätzlich erhalten Sie strukturierte Hinweise, nachvollziehbare Begründungen und optional ein Prüf-Gutachten als PDF.
Für Planungs- und Ingenieurbüros
Warum sollte ein Planungsbüro GAEB-Dateien prüfen? +
Planer tragen Verantwortung für die Qualität des Leistungsverzeichnisses, reibungslose Vergabeverfahren und professionelle Übergaben an Auftraggeber. Fehler führen häufig zu Rückfragen, Nacharbeit und Vertrauensverlust.
Kann der GAEB Gutachter Teil unseres Qualitätsmanagements sein? +
Ja. Der GAEB Gutachter eignet sich sehr gut für interne Vier-Augen-Prüfungen, QM-Prozesse, Dokumentation für Audits und langfristige Archivierung geprüfter Dateien.
Ist der Gutachter AVA-abhängig? +
Nein. Der GAEB Gutachter arbeitet vollständig AVA-neutral und prüft ausschließlich die GAEB-Datei selbst.
Für Softwareanbieter und Plattformen
Kann der GAEB Gutachter in unsere Plattform integriert werden? +
Ja. Der GAEB Gutachter kann als externer Prüfdienst integriert werden, z.B. beim Datei-Upload, vor Veröffentlichung, vor Angebotsabgabe oder als Premium-Feature.
Ersetzt der GAEB Gutachter eigene Importprüfungen? +
Nein - er ergänzt sie sinnvoll. Eigene Importtests prüfen meist Lesbarkeit und minimale Struktur. Der GAEB Gutachter prüft technische und regelbasierte Qualität der Austauschdatei nach GAEB-Fachregeln darüber hinaus.
Bleibt unsere Plattform neutral? +
Ja. Der GAEB Gutachter ist explizit als externe, neutrale Prüfinstanz konzipiert. Die Verantwortung für Prüfregeln liegt nicht bei der Plattform.
Technik und Betrieb
Gibt es eine Cloud- und eine lokale Version? +
Ja. Der GAEB Gutachter ist verfügbar als Cloud-Variante (browserbasiert) und On-Premises-Variante (lokal, ohne Datenübertragung).
Müssen GAEB-Dateien dauerhaft gespeichert werden? +
Nein. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Prüfung. Speicherung und Archivierung liegen in der Verantwortung des Anwenders.
Wie lange dauert eine Prüfung? +
Die Prüfung erfolgt automatisiert und in der Regel in sehr kurzer Zeit, auch bei umfangreichen Leistungsverzeichnissen.
Recht und Verantwortung
Wer trägt die Verantwortung für das Prüfergebnis? +
Der GAEB Gutachter stellt eine technische und regelbasierte Bewertung nach GAEB-Fachregeln der Austauschdatei bereit. Die Entscheidung über Veröffentlichung, Angebotsabgabe oder Vergabe liegt weiterhin beim jeweiligen Anwender (Vergabestelle, Bieter, Planer).
Kann der GAEB Gutachter alle Fehler erkennen? +
Der GAEB Gutachter prüft nach den zum Prüfzeitpunkt bekannten und implementierten Regeln. Eine vollständige Erkennung aller denkbaren Fehler kann technisch nicht garantiert werden - genau deshalb wird transparent dokumentiert, was geprüft wurde und worauf sich das Gutachten bezieht.
Einstieg und Nutzung
Benötige ich Schulungen? +
Nein. Die Bedienung ist bewusst einfach gehalten: Datei hochladen, Ergebnis erhalten. Für weiterführende Fragen steht Support zur Verfügung.
Für wen ist der GAEB Gutachter gedacht? +
Für alle, die mit GAEB-Dateien arbeiten und Verantwortung tragen: Vergabestellen, Bauunternehmen, die als Bieter Angebote abgeben, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Software- und Plattformanbieter.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Prüfung? +
So früh wie möglich - und spätestens vor Veröffentlichung oder Abgabe.
Haben Sie noch Fragen?
Kontaktieren Sie unser Team - wir helfen Ihnen gerne weiter.
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